Satzung des Tourismusverein Deutschland
$ 1 Zweck des Vereins
Zweck der Interessensgemeinschaft ist die Förderung des Natur- und Kulturtourismus in Deutschland und länderübergreifend. Im Speziellen soll der Wander- und Radtourismus zum Wohl von Gastgewerbe und Tourismus gefördert werden.
Die Interessensgemeinschaft sieht in diesen Marksegmenten großes Entwicklungspotenzial.
§ 2 Umsetzung des Ziels
Die Interessensgemeinschaft beauftragt die Firma eGoTrek GbR mit der operationellen Umsetzung des Vereinziels.
Die Firma eGoTrek - ErlebnisWandern betreibt einen Online-Wanderführer mit Reistipps und eigener Community und ist somit für die Umsetzung des Ziels bestens geeignet. Die Firma eGoTrek betreibt das Internetportal, das Marketing und die Akquisition von Werbepartner auf eigene Rechnung. Somit entstehen für den Verein keine Kosten. eGoTrek kann sich auf den Tourismusverein berufen.
§ 3 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge werden z. Zeit nicht erhoben.
§ 4 Vertretung des Vereins
Der Präsident und sein Stellvertreter vertreten die Interessensgemeinschaft nach Außen und Innen und bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der erweiterte Vorstand besteht aus den Gründungsmitgliedern.
§ 5 Sitz der Interessensgemeinschaft
Sitz der Interessensgemeinschaft ist Aachen.
Die Postanschrift lautet:
Paul Kessel
Hofenbornstr. 106
52080 Aachen
Email: post@tourismusverein-deutschland.de
§ 6 Mitgliedschaft und Aufnahme
Mitglied werden können sowohl natürliche wie auch juristische Personen die das Ziel der Interessengemeinschaft unterstützen.
Über die Aufnahme und den Ausschluss entscheidet der Vorstand. der Rechtweg ist ausgeschlossen.
Simonskall, den 07.12.2009
Der Präsident